MASTERPLATTE | ORDNUNG AUF DEM ROHFUSSBODEN, TRITTSCHALL- UND WÄRMEDÄMMUNG IM SYSTEM.

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Halle 3 Stand D10 | 8.-10. Februar 2023

Situation

Kabel- und Leitungsverlegung auf dem Rohfußboden

Häufig sollen elektrische Leitungen auf der Rohdecke verlegt und in den Fußbodenaufbau integriert werden, oft ungeschützt und mit kaum möglicher Trennung von Schwachstrom-, Daten- und Starkstromleitungen. Eine Installation im Schutzrohr ist aufwendig, meist entstehen dabei außerdem Kreuzungen, die aufgrund der geringen Aufbauhöhen des Fußbodens nur schwer machbar sind – erst recht, wenn auf dem Rohfußboden zusätzlich noch Heizungs- und Trinkwasserleitungen verlegt sind.

Eine geordnete Leitungsverlegung elektrischer Leitungen ist praktisch nicht fachgerecht ausführbar, und die Folge ist eine Vielzahl von Schwachstellen und Unterbrechungen in der Dämmschicht unter dem Estrich. So kommt es zwangsläufig zu Mängeln bei der Trittschall- und Wärmedämmung.

Nur durch eine detaillierte Planung und eine ausreichende Bauüberwachung können derartige Probleme vermieden werden.

Einrichtungsnormen

Für das Verlegen von Kabel- und Leitungsanlagen in Fußböden und Decken gibt es keine speziellen Normen, allerdings wird in DIN VDE 0100-520 besonders hervorgehoben, dass der Errichter „geeignete Maßnahmen durchführen muss, damit Umgebungseinflüsse nicht zu Zerstörungen und Defekten an den Anlagen führen und dabei Personen- und Sachschäden entstehen. Hier spielen die mechanischen Beanspruchungen eine ausschlaggebende Rolle, insbesondere während der gesamten Bauzeit – bis also der Estrich fertig eingebracht und ausgetrocknet ist.

Nach DIN 18560-2 darf der tragende Untergrund im fertigen Raum keine Rohrleitungen oder sonstige Erhebungen aufweisen, die Schwankungen der Estrichdicke verursachen, die Verschiebefähigkeit des Estrichs behindern sowie zu Schallbrücken führen können.

Darüberhinaus sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (DEG) zur Wärmedämmung des Fußbodens sowie Vorgaben der DIN 4109 bzw. der VDI4100 hinsichtlich der Bauakustik und Vorgaben der DIN VDE0100.520 und der DIN18015 zu elektrischen Kabel- und Leitungsanlagen zu beachten. 

VORdenken statt NACHdenken

Abgesehen von allen Vorschriften und Normen werden Mängel oft erst nach Fertigstellung des Bauwerks erkannt, weil sie dann spürbar zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzungsqualität eines Raumes führen. Eine nachträgliche Mängelbeseitigung ist stets mit hohen Kosten verbunden, da die gesamte Estrichfläche entfernt und nach Korrektur der diversen Verlegungen neu hergestellt werden muss.

Außerdem bedeutet solch eine aufwendige Nachbesserung auch möglichen Ärger mit dem Bauherrn und – egal, wer das Problem verursacht hat – eventuell auch einen Schaden für das Image Ihres eigenen Betriebes.

Das alles ist durch den Einsatz der MASTERPLATTE ganz einfach vermeidbar.

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